§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zwischen der BK Engineering GmbH & Co. KG, folgend
BK Engineering genannt und ihrem Auftraggeber für alle Verträge über Entwicklungs- und Konstruk-
tionsdienstleistungen sowie Warenlieferungen in diesem Zusammenhang, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart worden ist. Die Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien
im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Allgemeine Geschäftsbedingun-
gen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die BK Engineering diesen
Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die vereinbarten Entwicklungs- und Konstruktionsdienstleistungen
sowie Warenlieferungen in diesem Zusammenhang, die durch die BK Engineering selbst oder
durch qualifizierte Mitarbeiter der BK Engineering und beauftragte externe Experten im Rahmen
des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt werden.
§ 3 Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Beratungsarbeit oder sonstiger Dienst-
leistungen gegenseitig zur Kenntnis gebrachten Informationen des jeweils anderen Partners, die
ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden und nicht auf andere Weise allgemein bekannt sind,
vertraulich zu behandeln und ohne Absprache der Partner Dritten nicht zugänglich zu machen.
Veröffentlichungen oder Vorträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand
stehen, sind vorher zwischen den Partnern abzustimmen. Die BK Engineering ist befugt, ihr
anvertraute Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder
durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden
beachtet.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Von der BK Engineering gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der ver-
einbarten Vergütung Eigentum der BK Engineering, soweit kein Eigentumsübergang an den Auf-
traggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die BK Engineering ist berechtigt, dem Auftrag-
geber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die
Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der BK Engineering zur Umsetzung seines Auf-
trages zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen
im Bereich seiner Betriebsstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich
sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass der Auftraggeber gegebenenfalls einen Ansprech-
partner benennt, der ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des
Auftrages notwendig sind. Der Auftraggeber stimmt der freien Wahl von Werkzeugen, Hilfsmitteln
und Vorgehensweisen durch die BK Engineering zu, die Vollständigkeit und Richtigkeit vom
Auftraggeber übergebener Unterlagen wird durch die BK Engineering unterstellt.
§ 6 Rechte an den Ergebnissen
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der BK Engineering
erstellten Leistungen, gefertigten Berichte und andere Unterlagen nur für seine Zwecke verwendet
werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des BK Engineerings Urheberrechte entstanden sind,
verbleiben diese bei der BK Engineering. Der BK Engineering verpflichtet sich, neben dem
Auftraggeber weitere Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke nicht zu vergeben.
§ 7 Haftung
Die Haftung der BK Engineering für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich
fahrlässige Verletzung einer Pflicht der BK Engineering zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht
nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten der BK Engineering zählt. Bei grober Fahrlässigkeit ist
die Haftung auf die Höhe der an die BK Engineering zu zahlenden Vergütung begrenzt. Die Haftung
für Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außer-
ordentlichen, auch fristlosen, Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Endet der Vertrag
durch Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen der BK Engineering in
jedem Falle zu vergüten.
§ 9 Entgelte, Nebenkosten, Fälligkeiten
Das Entgelt für die Entwicklungs- und Konstruktionsdienstleistungen sowie Warenlieferungen in
diesem Zusammenhang der BK Engineering basiert auf den vereinbarten Bedingungen. Die Ter-
mine für Rechnungslegungen sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind innerhalb
von 14 Tagen, bzw. wie schriftlich vereinbart, ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-
steuer zu bezahlen. Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim
Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Auftraggeber als Schadenspauschale Verzugs-
zinsen in Höhe von 8 % jährlich über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, min-
destens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 10 % jährlich; der Nachweis eines höheren oder
eines geringeren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kommt spätestens in
Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rech-
nung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
§ 10 Sonstiges
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang
stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die BK Engineering ihren Sitz hat.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder
mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültig-
keit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame
Bestimmungen alsbald durch neue wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprüng-
lichen Vertragszweck möglichst nahe kommen.
Stand: 04.08.2009